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Stationäre + teilstationäre Hilfen

In unseren Wohngruppen herrscht eine liebevolle Atmosphäre und es findet eine individuelle, verlässliche, qualifizierte, pädagogische und/oder therapeutische Förderung und Betreuung statt.

Unser Jugendhilfe Netzwerk Nord-Ost unterhält solche Einrichtungen mit verschiedenen Schwerpunkten:

 

Regelwohngruppen (§34 SGB VIII):

Hier leben bis zu zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren. Betreut werden sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort, die im Schichtdienst arbeiten.

 

Therapeutische Wohngruppen:

Unsere therapeutischen Wohngruppen bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychiatrischen Störungsbildern einen hilfreichen Lebensort. 

 

Familienanaloge Kleingruppen:

Hier lebt eine feste Erziehungsperson zusammen mit den Kindern und Jugendlichen im Haus und steht somit als verlässliche Bezugsperson zur Verfügung. Meist leben hier Kinder im Alter von 3-18 Jahren. Unterstützt werden die familienanalogen Wohngruppen durch weiteres Personal.

 

Mädchen- und Jungenwohngruppen:

In unseren geschlechtsspezifischen Wohngruppen  wohnen  maximal acht Kinder und Jugendliche zusammen. Diese Gruppen verfügen über einen erhöhten Personalschlüssel, sodass intensivpädagogisch auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden kann.

 

Autismusspezifische Wohngruppen:

Unsere Fachkräfte in unseren autismusspezifischen Wohngruppen sind auf diese Kinder und Jugendliche spezialisiert. Hier kann auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden und es wird eine angemessene Atmosphäre und Umgebung geschaffen.

 

Wohngruppen der Eingliederungshilfe (SGB IX, XII):

 

Tagesgruppen (§32 SGB VIII):

In unseren Tagesgruppen leben die Kinder und Jugendlichen Zuhause. Sie werden aber unter der Woche in einem regelmäßigen Zeitraum nach der Schule betreut. Hier verbringen bis zu zwölf Kinder im Alter von 6-14 Jahre ihren Nachmittag. Die Betreuer*innen gehen innerhalb der Gruppe auf jedes Kind individuell ein. Außerdem wird eine enge Zusammenarbeit mit der Familie, den Schulen, den umliegenden Vereinen usw. angestrebt und je nach Bedarf durchgeführt.

 

Betreutes Jugendwohnen (§41 SGB VIII):

Das betreute Jugendwohnen richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, die so selbstständig sind, dass sie in eigenem Wohnraum leben können. Eine erzieherische Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltages wird durch Fachkräfte angeboten. Bei dem betreuten Jugendwohnen nehmen die schulischen wie die beruflichen Perspektiven sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes eine zentrale Rolle ein.