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Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII):

Die sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet mit der Familie in deren Zuhause. Sie unterstützt bei der Bewältigung von erzieherischen Problemen. Die Zusammenarbeit kann sehr unterschiedlich gestaltet werden und orientiert sich an den Bedürfnissen und Zielen der Familien sowie den Aufträgen des Jugendamtes. Auch der zeitliche Umfang ist hier sehr variabel.

  • Mobile Hilfen Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Plön
  • Sozialpädagogische Hilfen Pinneberg
  • Pädagogische Hilfen Stormarn

 

Betreutes Jugendwohnen (§41 SGB VIII):

Das betreute Jugendwohnen richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, die so selbstständig sind, dass sie in eigenem Wohnraum leben können. Eine erzieherische Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltages wird durch Fachkräfte angeboten. Bei dem betreuten Jugendwohnen nehmen die schulischen wie die beruflichen Perspektiven sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes eine zentrale Rolle ein.

 

Schulsozialarbeit (§13 SGB VIII)

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe auf Grundlage des §13 SGB VIII an Schule. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler durch vielfältige Angebote bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im schulischen oder im persönlichen Umfeld.

Damit wirkt sie integrativ, fördert Bildungs- und Teilhabechancen und arbeitet in gemeinsamer Verantwortung mit allen Akteuren der Schule zusammen. Darüber hinaus leistet sie eine wichtige Lotsen- und Scharnierfunktion im Gemeinwesen, beteiligt sich an der Schulentwicklung und trägt zu einem verbesserten Schulklima bei.