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Fragen & Antworten

WIE ALT MÜSSEN DIE KINDER SEIN, WENN SIE BEI IHNEN WOHNEN?

In unseren Wohngruppen können Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren aufgenommen werden. Sollten die Kinder noch jünger sein, haben wir sogenannte Erziehungsfamilien, die sich auf jüngere Kinder spezialisiert haben und mit allem nötigen für diese Altersgruppe ausgestattet sind.

 

WIE VIELE KINDER LEBEN IN EINER WOHNGRUPPE?

Es gibt in unserem JugendhilfeNetzwerk unterschiedliche Gruppengrößen. Die kleinste Größe sind zwei Betreute in einer Familiengruppe bis hin zu 10 Kindern und/oder Jugendlichen in einer Wohngruppe.

 

NACH WELCHEN KRITERIEN SIND DIE WOHNGRUPPEN ZUSAMMENGESETZT?

Wir versuchen so gut es geht darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen als Gruppe gut zusammen passen. Hierbei orientieren wir uns sowohl an dem Alter, der Herkunft als auch dem Geschlecht und den individuellen Bedürfnissen.

 

WELCHE FACHKRÄFTE ARBEITEN IN DEN WOHNGRUPPEN?

Erzieher|-innen, Sozialpädagogen|-innen, Heilpädagogen|-innen, Heilerziehungspfleger|-innen

In der Ausrichtung ihrer Betreuungsarbeit werden unsere Fachkräfte außerdem durch die Mitarbeiter|-innen unseres eigenen psychologischen Dienstes und durch die jeweils zuständige Bereichsleitung beraten und unterstützt.

 

WER IST MEINE ANSPRECHPERSON?

Für jedes Kind, und somit auch für dessen Familie, ist ein Bezugsbetreuer oder eine Bezugsbetreuerin Haupt-Ansprechperson. Mit diesen Bezugsbetreuer|-innen haben Sie die Möglichkeit sich regelmäßig über die Situation in der Gruppe oder in der Schule / Ausbildung oder zum Verlauf in den Besuchszeiträumen bei Ihnen in der Familie auszutauschen. Diese Bezugsbetreuer|-in nimmt an Hilfeplangesprächen teil und begleitet zumeist die wichtigen Termine, sodass er/sie über alle Angelegenheiten informiert ist. Wenn der/die Bezugsbetreuer|-in nicht im Dienst ist oder Urlaub hat, können Sie auch alle anderen Mitarbeitenden der Gruppe ansprechen, die im Wesentlichen ebenfalls informiert sind oder sich entsprechende Informationen beschaffen können.

Wenn Sie oder Ihr Kind Fragen oder Kritik an der Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer|-innen haben, sprechen Sie dies bitte an. Dann suchen wir gemeinsam nach Lösungen.

  

WIE IST DER TAGESABLAUF IN EINER STATIONÄREN EINRICHTUNG?

Jede unserer Wohngruppe hat einen klar strukturierten Tagesablauf. Dieser kann sich von Gruppe zu Gruppe etwas unterscheiden. Das hängt zum Beispiel von dem Alter der Betreuten, deren Entwicklungsstand und auch von der fachlichen Ausrichtung der Gruppen ab.

Jedoch gibt es Eckpfeiler die in etwa überall gleich sind und meistens auch orientierende Uhrzeiten beinhalten. So gibt es nach dem Wecken und Aufstehen Frühstück. Anschließend macht sich jede/r Betreute für die Schule oder Ausbildung fertig. Je nach Alter oder Entwicklungsstand kann dieses der/die eine oder andere schon selbständig oder benötigt dabei Hilfe. Nachdem alle Kinder / Jugendlichen wieder von ihrer Schule / Ausbildung zurück sind, gibt es Mittagessen. Nach einer kleinen Pause folgt dann die Hausaufgabenzeit. Hierbei orientiert sich die Unterstützung der Betreuer|-innen an den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand des Kindes / Jugendlichen.

Am Nachmittag haben dann alle Betreuten die Möglichkeit Ihre Freunde zu treffen oder an Freizeitangeboten der Gruppe teilzunehmen, sowie ihre Sport-, Musik- oder Kunstvereine zu besuchen. In dieser Zeit können aber auch Arztbesuche, Schulveranstaltungen, Termine für Therapien oder ähnliches anstehen.

Nach dem gemeinsamen Abendessen klingt der Tag dann langsam aus. Oft gestalten die Kinder / Jugendlichen diese Abendstunden bis zum ins Bett gehen dann gemeinsam mit den Betreuer|-innen.

In den Ferien und am Wochenende kann sich dieser Tagesablauf leicht unterscheiden, da zum Beispiel die Tageszeit für gemeinsame Unternehmungen / Ausflüge genutzt wird.

 

WIE VIELE KINDR / JUGENDLICHE LEBEN IN EINEM ZIMMER?

In allen unseren Angeboten / Wohngruppen steht den von uns betreuten Kindern und Jugendlichen ein Einzelzimmer zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Gemeinschaftsräume, die von allen genutzt werden können.

 

WIE LANGE DAUERT EINE HILFE?

Diese Frage kann man nicht punktgenau beantworten. Der Grund ist, dass in der Zeit der Hilfe sowohl Ihr Kind als auch Sie etwas für sich oder für ihr Zusammensein lernen wollen und sich alle auch weiterentwickeln möchten. Die Ausrichtung der Hilfe für Ihr Kind wird mit Ihnen, ihrem Sohn / ihrer Tochter und dem Jugendamt gemeinsam (die sogenannte Hilfeplanung) inhaltlich, zeitlich wie auch in den Zielen beschrieben und festgelegt. Die Hilfedauer richtet sich nach der entsprechenden Weiterentwicklung und der Erreichung dieser Ziele.

 

KÖNNEN WIR UNS DIE WOHNGRUPPE AUSSUCHEN, IN DIE MEIN KIND MÖCHTE?

Bei der Entscheidung wo Ihr Kind wohnen möchte, können sie und auch ihr Kind in der Regel mitsprechen. Da der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes jedoch auch ein Entscheidungsträger ist, wird sich gemeinsam mit diesem ausgetauscht. Zusammen wird dann eine für alle Beteiligten gute und passende Lösung gefunden.

 

DÜRFEN WIR ALS ELTERN KONTAKT ZU UNSEREM KIND HABEN?

Grundsätzlich unterstützen wir die Kontakte zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

In den gemeinsamen Hilfeplangesprächen wird vereinbart, wie die Besuche organisiert und gestaltet werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Fragestellung, was für das jeweilige Kind und seine Eltern in der jeweiligen Situation gerade hilfreich und förderlich ist. Also zum Beispiel wie viel Nähe oder Abstand sinnvoll ist.

Telefonate zwischen der Familie und dem Kind / dem Jugendlichen sind natürlich auch möglich. Um den Alltagsablauf in einer Gruppe nicht zu unterbrechen, werden hierfür oft Zeiträume mit Ihnen als Eltern vereinbart. In diesen Zeiträumen können dann Telefonate stattfinden. 

 

KOMMT MEIN KIND ÜBERS WOCHENENDE NACH HAUSE?

Wenn Sie es wünschen und dieses sowohl mit dem Jugendamt als auch mit uns abgesprochen ist, kann Ihr Kind selbstverständlich über einzelne Wochenenden oder auch für Ferienzeiträume zu Ihnen nach Hause.

 

KANN ICH ALS ELTERNTEIL AN WICHTIGEN GESPRÄCHEN (SCHULE, ÄRZTE O. Ä.) WEITERHIN TEILNEHMEN?

Ja gerne, soweit es für Sie zeitlich und fahrtechnisch möglich ist. Details können dann mit der jeweiligen Gruppe (in der ihr Kind lebt) besprochen werden.

 

WAS ODER WO DÜRFEN WIR ALS ELTERN NOCH (MIT)BESTIMMEN?

Auch wenn Ihr Kind seinen vorübergehenden Lebensmittelpunkt in einer unserer Gruppen hat / haben wird, bleiben Sie als sorgeberechtigte Eltern / Personen für uns die wichtigsten Ansprechpartner|-innen. Neben den alltäglichen Belangen sprechen wir mit Ihnen die Wahrnehmung von Arztbesuchen, Schulgesprächen etc. ab. So zum Beispiel ob unsere Mitarbeitenden die Termine allein wahrnehmen oder ob Sie diese ebenfalls begleiten möchten? Grundlegende Entscheidungen wie Impfungen, Operationen, Piercings und Tattoos, die Anmeldung an Schule und Kindergarten etc. dürfen nach wie vor nur Sie als Sorgeberechtigte treffen.

 

KANN MEIN KIND WEITERHIN DEN / EINEN VEREIN BESUCHEN?

Ja. Wir fördern alle unsere Betreuten dahingehend, ihren Interessen nachzugehen.

 

IST ES MÖGLICH, DASS MEIN KIND WÄHREND DES AUFENTHALTES DEN KONTAKT ZU SEINEN FREUNDEN, SEINEM (FAMILÄREN) UMFELD, SEINEM VEREIN BEHÄLT?

Sofern die Menschen aus dem Freundes- oder Vereins- oder Familienkreis für die Entwicklung Ihres Kindes hilfreich und wichtig sind, kann es natürlich weiterhin den Verein besuchen oder sich mit seinen Freunden treffen. Sollten sich jedoch eher negative Einflüsse auf die Entwicklung ihres Kindes daraus ergeben, könnte es Sinn machen, diese vorübergehend auszusetzen.

 

BEKOMMT MEIN KIND TASCHENGELD?

Jedes Kind in der Jugendhilfe hat einen Anspruch auf Taschengeld und es darf Ihnen nicht vorenthalten werden. Die Höhe des Taschengeldes ist nach Alter gestaffelt und wird vom Landesjugendamt in Schleswig-Holstein festgelegt. Über die genaue Höhe des Taschengeldes geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Wir als Jugendhilfeträger erhalten das Taschengeld vom jeweiligen Jugendamt und wir zahlen dieses an die Kinder und Jugendlichen aus. Zuvor wird gemeinsam vereinbart, in welchem Rhythmus (z. B.: 1x/Woche oder 14-tägige Überweisung o.ä.) das Geld ausgezahlt werden soll und ob ein Teil des Geldes angespart werden soll. Das Taschengeld steht den Kindern und Jugendlichen grundsätzlich zur freien Verfügung und sie dürfen selbst entscheiden, wofür sie dieses Geld ausgeben wollen. Wir achten lediglich auf den altersentsprechenden (FSK) und gefährdungsfreien Erwerb von Sachgegenständen.

 

WER BEZAHLT DEN AUFENTHALT MEINES KINDES IN DER JUGENDHILFEEINRICHTUNG?

Die Kosten für die stationäre Unterbringung übernimmt zum großen Teil Ihre Stadt / Ihr Landkreis. Sie werden jedoch (je nach Einkommen) an diesen Kosten beteiligt. Genauere Auskünfte hierüber kann Ihnen der Soziale Dienst Ihrer Stadt / Ihres Landkreises geben.

 

KANN MEIN KIND AUCH IN EIN BETREUTES JUGENDWOHNEN ZIEHEN, OHNE VORHER IN EINER STATIONÄREN WOHNGRUPPE GELEBT ZU HABEN?

Unsere Angebote des Betreuten Jugendwohnens sind besondere Wohnformen. Es ist für eine dortige Aufnahme nicht zwingend erforderlich, dass Ihr Kind zuvor stationär untergebracht war. Für eine direkte Aufnahme in ein Betreutes Jugendwohnen muss Ihr Kind jedoch schon spezielle Kompetenzen mitbringen.