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Schulbegleitung und Schulsozialarbeit

Schulbegleitung (§35a SGB VIII & §112 SGB IX):

Schülerinnen und Schüler, die starke Einschränkungen im körperlichen, geistigen und/oder seelischen Bereich haben oder von solch einer Einschränkung bedroht sind, haben die Möglichkeit von einer begleitenden Person in ihrem Schulalltag unterstützt zu werden. Eine Abstimmung über die konkreten Inhalte und Ziele der Unterstützung erfolgt gemeinsam mit der Familie, der Schule und dem Jugendamt.

 

Schulsozialarbeit (§13 SGB VIII)

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe auf Grundlage des §13 SGB VIII an Schule. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler durch vielfältige Angebote bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im schulischen oder im persönlichen Umfeld.

Damit wirkt sie integrativ, fördert Bildungs- und Teilhabechancen und arbeitet in gemeinsamer Verantwortung mit allen Akteuren der Schule zusammen. Darüber hinaus leistet sie eine wichtige Lotsen- und Scharnierfunktion im Gemeinwesen, beteiligt sich an der Schulentwicklung und trägt zu einem verbesserten Schulklima bei.